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   BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62   

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BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62 (https://dejure.org/1967,2713)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1967 - 12 RJ 406/62 (https://dejure.org/1967,2713)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1967 - 12 RJ 406/62 (https://dejure.org/1967,2713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der Arbeitslosenhilfe - Anzurechnende Erträgnisse - Unterhaltsbedürftigkeit - Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 293
  • NJW 1968, 75
  • MDR 1968, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61

    Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen

    Auszug aus BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62
    Nro 8; BSG in SozR @ 1265 RVG Nr° 22), zur Gewährung von Unterhalt an die Klägerin nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen in der Lagen Auch unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht gegenüber seinen vier ehelichen Kindern und einem unehelichen Kind muß nach den Feststellungen des LSG davon ausgegangen werden" daß der Versicherte im8tande war? von seinem Verdienst auch der " Klägerin für ihren Unterhalt einen Beitrag zu leisten" der monatlich jedenfalls etwa 25 V"H" des notwendigen Mindestbedarfs eines Unterhaltsberechtigten ausmachte -"5 - (BSG 22 44 ff: SozR EVO 5 1265 Nro 26) Mit Recht hat daher das LSG die Unterhaltsfähigkeit des Versicherten be- Diese der.
  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 420/65

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau - Unterhaltsfähigkeit - Einkommensloser

    Auszug aus BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62
    Unfähigkeit zur Unterhaltsleistung zu beseitigen (vgl° Urteil des Senats vom 31" Mai 1967 12 RJ 420/65 -)" so ist auch die geschiedene Frau dem früheren Mann gegenüber verpflichtet, durch Aufnahme einer ihr zumutbaren und möglichen Arbeit ihre Bedürftigkeit selbst abzuwenden (so die .."]o.
  • BSG, 05.05.1961 - 1 RA 49/59
    Auszug aus BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62
    baren Erwerbstätigkeit tatsächlich Erlangte auf ihren ? Unterhältsanspruch gegen den früheren Mann anzurechnen ist9 und es hat diese Frage entgegen der Rechtsprechung des BSG in BSG 99 86 ff und BSG, Urteil vom 50 Mai 1961 ; 1 RA 49/59 - in Mitto Ruhrknappschaft 1962, 65 ff für den hier vorliegenden Fall verneint° Es handelt sich indessen nicht darum9 ob die Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit? die die Klägerin tatsächlich gehabt hat9 anzurechne% sind, sondern darum, ob auch solche Erträgnisse einer ".
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe treten - so gesehen - an die Stelle des Arbeitsverdienstes; ihnen kommt in diesem Sinne eine "Lohnersatzfunktion" zu (vgl. BSGE 26, 293, 295; Eckert in GK-AFG, Vor §§ 100 - 102 Rdn. 4, 15; Schmidt ebenda § 134 Rdn. 4; Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG Vorbem. § 134 Rdn. 1 S. 227; Hj. Wussow WI 1981, 206 und 1982, 148; Bieringer VersR 1983, 516, 519; s. auch BT-Drucks. 8/4022 S. 89 f und BVerfGE 31, 185, 193 zu B III).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Von einer tatsächlichen Bedürftigkeit trotz eines bestehenden Anspruchs (vgl. hierzu BSGE 26, 293, 295 = SozR Nr. 39 zu § 1265 RVO) auf Übg mußte das ArbA somit nicht ausgehen.
  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 22/96

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenversorgung bei der

    Subsidiäre Leistungen sind demgemäß nicht heranzuziehen, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit im Rahmen des § 65 Abs. 1 Satz 1 RKG zu prüfen ist (so für die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz : BSG vom 12. Dezember 1974, BSGE 38, 269, 272 f = SozR 2200 § 1265 Nr. 2; für die Arbeitslosenhilfe : Urteil vom 31. Mai 1967, BSGE 26, 293, 295 = SozR Nr. 39 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ).

    Auch hier gilt, daß Unterhaltsansprüche die Alhi nur dann ausschließen, wenn sie durchsetzbar sind (BSGE 26, 293, 295).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - L 18 KN 61/13

    Gewährung von (großer) Witwenrente bei Hinzutreten einer weiteren

    Die Beigeladene war aufgrund der Betreuung der drei minderjährigen, damals 8, 9 und 11 Jahre alten Kinder rechtlich nicht verpflichtet (BSG, Urteil vom 31.5.1967, 12 RJ 406/62, Rdnr 22) und tatsächlich auch nicht in der Lage, den eigenen Bedarf durch eine Erwerbstätigkeit sicherzustellen.
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe treten - so gesehen - an die Stelle des Arbeitsverdienstes; ihnen kommt in diesem Sinne eine "Lohnersatzfunktion" zu (vgl. BSGE 26, 293, 295; Eckert in GK-AFG, Vor §§ 100 - 102 Rdn. 4, 15; Schmidt ebenda § 134 Rdn. 4; Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG Vorbem. § 134 Rdn. 1 S. 227; Hj. Wussow WI 1981, 206 und 1982, 148; Bieringer VersR 1983, 516, 519; s. auch BT-Drucks. 8/4022 S. 89 f und BVerfGE 31, 185, 193 zu B III).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97

    Unbilligkeit der Einkommensanrechnung bei der Feststellung der

    Wenn nämlich - wie im Falle der Klägerin - die minderjährigen Kinder anderweit untergebracht sind, ist die Verweisung auf das erzielte Arbeitseinkommen nicht unbillig (BSG vom 25. September 1969 aaO S Aa 67 unter Hinweis auf BSG vom 31. Mai 1967, BSGE 26, 293 ).
  • BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 61/85
    Das BSG hat hierzu bereits im Urteil vom 31. Mai 1967 (BSGE 27, 1, 3 ff. = SozR Nr. 38 zu § 1265 RVO ; s. auch Urteil vom selben Tag - BSGE 26, 293, 297 = SozR Nr. 39 zu § 1265 RVO  -) im Anschluß an die Entscheidung vom 23. September 1966 (SozEntsch BSG 5, § 1265 Nr. 42) ausgeführt, die Unterhaltsfähigkeit des geschiedenen Ehemannes entfalle grundsätzlich nicht, wenn er es unterlasse, einer nach den Verhältnissen des Einzelfalles ihm zuzumutenden sich bietenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, und er allein aus diesem Grund über kein Einkommen verfüge, von dem er Unterhalt an die geschiedene Ehefrau zahlen könne; bei entsprechender Arbeitsfähigkeit müsse er sich Einkünfte anrechnen lassen, die er bei gutem Willen durch Verwendung seiner Fähigkeiten und Kräfte erzielen könne.
  • BSG, 22.03.1968 - 1 RA 35/67

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau - Unterhaltsbedürftigkeit -

    Ob dies zutrifft, ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen (Fortentwicklung von BSG 31.05.1967 12 RJ 406/62 = BSGE 26, 293 und SozR Nr. 39 zu § 1265 RVO).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Zum Ausgleich dafür gehen aber die Ansprüche des Arbeitslosen gegen einen Dritten gemäß § 140 AFG auf die BA über (vgl BSGE 26, 293, 295 [BSG 31.05.1967 - 12 RJ 406/62]; Schelter, Komm zum AFG, § 140 Anm 2; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 140 Anm 1 und 2).
  • BSG, 22.11.1968 - 11 RA 62/68
    insbesondere aus ihrem eigenen Erwerbseinkommen bestrittenen Unterhalt von dem Versicherten geleistet worden ist, kann "Unterhalt" im Sinne von 5 42 Satz 1 AVG sein und damit nach dem Tode des Versicherten zu einem Anspruch auf "Geschiedenen-Witwenrente" führen° Andererseits ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG - vgl° zuletzt Urteil des BSG (5° Senat) vom 140 März 1968, SOZRNro 41 zu 5 1265 EVO; ferner una° die Urteile vom 51° Mai 1967 (12" Senat), BSG 26, 293, 294; vom 27" Oktober 1964 (4, Senat), BSG 22, 44, 46/47; des erkennenden Senats vom 170 März 1964, SozR Nr° 18 zu @ 1265 RVG - nicht jeder Betrag, der von dem Versicherten der geschiedenen Frau tatsächlicn gezahlt werden ist, also nicht "jede DMark oder gar jeder foennig" (BSG 22, 46) als "Unterhalt" im Sinne von 5 42 Satz 1 AVG anzusehen Es muß sich vielmehr bei den Zahlungen ".
  • BSG, 26.06.1973 - 4 RJ 131/72

    Unterhaltsbedürftigkeit - Geschiedene Frau - Ausreichende Arbeitseinkünfte -

  • BSG, 12.12.1969 - 11 RA 52/67

    Witwenrente - Gleichstehende Renten - Rente der geschiedenen Frau -

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